In einem dramatischen Showdown zwischen Politik und Verfassungsgericht gab es für die Kritiker des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens eine klare Niederlage. Trotz zahlreicher Eilanträge – eingereicht von AfD, Linken, BSW und zuletzt auch der FDP – hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Sondersitzung des alten Bundestags am 18. März 2025 darf stattfinden, die Grundgesetzänderung kann abgestimmt werden.
FDP entdeckt den Notausgang – zu spät
Nachdem bereits vergangene Woche die ersten Klagen abgewiesen wurden, versuchte nun auch die FDP ihr Glück in Karlsruhe. Ihr Hauptargument: Die Abgeordneten hätten keine ausreichende Zeit gehabt, um sich mit den komplexen Finanzplänen auseinanderzusetzen. Vor allem die kurzfristig eingefügten Grünen-Forderungen, 100 Milliarden Euro für Klimaschutz zu reservieren, störten die Liberalen. Doch das Verfassungsgericht sah das anders und erklärte nüchtern: „Der alte Bundestag ist bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments voll handlungsfähig.“ Kurz gesagt: Wer noch im Amt ist, darf auch große Entscheidungen treffen – auch wenn sie das Land über Jahrzehnte verschulden.
Grundgesetzänderung in letzter Minute? Kein Problem!
Hinter dem juristischen Tauziehen steckt ein politisches Kalkül: SPD, CDU/CSU und Grüne haben nur noch im alten Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Im neu gewählten Parlament könnten AfD, BSW und Linke Grundgesetzänderungen blockieren. Die Zeit drängt also, und so nutzt die Ampel mit der Union die verbleibenden Tage, um das Finanzpaket durchzupeitschen. Dass die Schuldenbremse dabei kurzerhand gelockert wird? Ein kleines Detail im Schatten der großen Zahlen.
Während die Union betont, dass das Sondervermögen dringend notwendig sei, um in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu investieren, sieht die FDP darin einen Frontalangriff auf die Schuldenbremse. Ihr Finanzpolitiker Christian Dürr kritisierte die geplante Verabschiedung als „unverantwortlich“ und warf der Union Wortbruch vor. Alice Weidel (AfD) ging noch weiter: Sie sah in Friedrich Merz bereits den „Totengräber der Schuldenbremse“ und warnte vor einer „finanziellen Geisterfahrt“.
Karlsruhe bleibt gelassen – und winkt durch
Doch all das Gezeter beeindruckte das Bundesverfassungsgericht nicht. Das Parlament, so die Richter in Karlsruhe, sei handlungsfähig, eine ausreichende Beratung der Abgeordneten sei politisch, nicht juristisch zu bewerten. Die FDP muss also zähneknirschend akzeptieren, dass sie bei diesem Versuch, die Abstimmung zu stoppen, leer ausgegangen ist.
Für Union und SPD bedeutet das Urteil Rückenwind. Friedrich Merz machte bereits deutlich, dass er „keine Zeit verlieren“ wolle. SPD-Chef Lars Klingbeil sprach von einer „historischen Weichenstellung“. Die Grünen hingegen hielten sich in ihrem Jubel zurück.
Schuldenbremse adé?
Die Abstimmung im Bundestag wird nun am 18. März 2025 endgültig über das Finanzpaket entscheiden. Stimmt die Mehrheit zu, geht der Entwurf weiter in den Bundesrat, wo ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Doch eines ist jetzt schon klar: Die Schuldenbremse wird wohl in der bisherigen Form bald Geschichte sein. Und während die einen in dieser Entscheidung einen historischen Befreiungsschlag sehen, bleibt für andere nur die Erkenntnis: Wer Geld ausgibt, ohne Schulden machen zu dürfen, braucht gute Rhetorik – oder ein angenehmes Gerichtsurteil.