Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts

Die geplante Wahl von drei Bundesverfassungsrichtern, die bisher als Formalie galt, entwickelte sich im Bundestag zur politischen Theateraufführung mit reichlich Dramaturgie – allerdings ohne Happy End. Stattdessen wurde ein veritabler Polit-Krimi mit Sommerpausen-Cliffhanger daraus. Als Hauptverantwortliche für den Eklat darf CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn gelten. Er hat die SPD-Kandidatin vorgeschlagen und konnte die notwendige Unterstützung seiner Fraktion nicht liefern. Nach einer kurzen Debatte zur Geschäftsordnung und ziemlich blanken Nerven war klar: die Tagesordnungspunkte die Wahl betreffend wurden abgesetzt, die Wahl wird vertagt. Die Union begründete ihren Widerstand schließlich mit fragwürdigen Plagiatsvorwürfen gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die sich inzwischen als unbegründet herausstellten. Damit bleiben die bisherigen Richter kommissarisch im Amt, das Bundesverfassungsgericht bleibt also arbeitsfähig.

Der Bundestag geht heute bis Mitte September in die Sommerpause. Ob und wann der Bundestag nach Ende der sitzungsfreien Zeit erneut abstimmt oder der Bundesrat bezüglich der Richterwahl eingreift, bleibt offen. Welche Kandidaten dann zur Abstimmung gestellt werden, ist ebenso unklar. Klar ist jedoch: Der Streit zeigt, wie schwer Konsens selbst bei scheinbar formalen Entscheidungen in der politischen Landschaft geworden ist.

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