Erster PGF der AfD Bernd Baumann

Von Michael Mosuch / RED

Die Bundestagsfraktion der AfD klagt in einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie möchte mit ihrer Klage erreichen, dass ihr entsprechend der Größe ihrer Bundestagsfraktion der zweitgrößte Fraktionssitzungssaal im Bundestag zugewiesen wird. Seit 1999 und dem Umzug des Bundestags nach Berlin ist dieser Saal von der SPD-Fraktion belegt, den sie als „Otto-Wels-Saal“ bezeichnet. Die Bezeichnung soll an den früheren SPD-Parteivorsitzenden Otto Wels erinnern. Sie ist allerdings inoffiziell.

 „Die größte Oppositionsfraktion im Bundestag wird gehindert an parlamentarischer Arbeit durch die Regierung“, sagte Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag. Deswegen gehe man jetzt vor das Verfassungsgericht. Konkret gehe es um die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte auf Gleichbehandlung der AfD-Fraktion und um die verfassungsmäßigen Rechte auf faire Anwendung der Geschäftsordnung, so Baumann. Die Wähler würden ja gar nicht wissen, wie wichtig ein Fraktionssaal sei. „Alle zentralen politischen Entscheidungen fallen in den Fraktionssitzungssälen“, so Baumann.

Die AfD-Fraktion habe in dem ihr zugewiesenen Saal keine Minute gearbeitet, weil man dort nicht arbeiten könne. Die letzten Wochen habe man deshalb in einem „Hilfs- und Ausweichsaal“ verbracht. Dies sei allerdings ein Saal für Expertenanhörungen, der zwar größer, aufgrund der Raumaufteilung für Fraktionssitzungen aber dennoch nicht geeignet sei, stellte Baumann klar.

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