Heute hat der Bundestag über die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in geheimer Wahl abgestimmt.
Zur Wahl standen folgende Kandidatinnen und Kandidaten:
- Heiko Hain (CDU/CSU)
- Marc Henrichmann (CDU/CSU)
- Alexander Throm (CDU/CSU)
- Martin Hess (AfD)
- Gerald Otten (AfD)
- Daniel Baldy (SPD)
- Sonja Eichwede (SPD)
- Konstantin Von Notz (B90/Grüne)
- Heidi Reichinnek (Linke)
Von den 630 Mitgliedern des Bundestages haben 587 Mitglieder ihre Stimme abgegeben. Für eine erfolgreiche Wahl in das Gremium muss die jeweilige Kandidatin oder der Kandidat jeweils mindestens 316 Stimmen, also die absolute Mehrheit auf sich vereinen.
Gewählt wurden: Heiko Hain (CDU/CSU), Marc Henrichmann (CDU/CSU) , Alexander Throm (CDU/CSU), Daniel Baldy (SPD), Sonja Eichwede (SPD), Konstantin Von Notz (B90/Grüne).
Nicht gewählt wurden: Martin Hess (AfD), Gerald Otten (AfD) , Heidi Reichinnek (Linke).
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist das Gremium des Deutschen Bundestags, das die Arbeit der drei Nachrichtendienste des Bundes überwacht: BND (Auslandsnachrichtendienst), BfV (Inlandsnachrichtendienst) und MAD (Militärischer Abschirmdienst). Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, das Gremium regelmäßig über Tätigkeiten und besondere Vorgänge zu informieren – es sei denn, es gibt triftige Gründe, gewisse Informationen zurückzuhalten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium kann sensible Dokumente einsehen, Dienststellen der Geheimdienste besuchen und Auskünfte von Mitarbeitern der Behörden einholen. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber anderen Abgeordneten. Zudem dürfen sich Mitarbeiter der Dienste direkt ans Gremium wenden, ohne den formalen Dienstweg einhalten zu müssen.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen über die Zusammensetzung des Gremiums und die Frage, wie weit die Kontrolle tatsächlich reicht – etwa im Zuge des NSA-Skandals. Seit 2017 findet jährlich eine öffentliche Anhörung der Geheimdienstchefs statt.